Die Zahlstelle verwaltet die Gelder der Gefangenen und erledigt den Bargeldverkehr der Anstalt.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Führung von Sachkonten der Behörde
- Führung der Barkasse und des Girokontos
- Führung der Gefangenenkonten
- kassentechnische Abwicklung des Gefangeneneinkaufs
- Hilfe bei der Schuldenregulierung für Gefangene und Erstellung von Tilgungsplänen
- Erfassen und Tilgung von Vorschüssen auf Arbeitsentgelt
- Bearbeitung von Forderungen gegen Gefangene einschließlich des außergerichtlichen Mahnverfahrens